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Vermietung

Richtlinien für die Vermietung des TLF Mowag W 500 / Jeep

Es freut uns, dass Sie Interesse an unseren Fahrzeugen haben. Nachfolgend möchten wir Ihnen folgende Bedingungen für die Vermietung bekannt geben.

1. Allgemeines 

Grundlage: Statuten des Feuerwehr-Verein Frauenfeld vom 10.03.2000, Artikel 28.
Diese Richtlinien regeln die Ausbildung an den Fahrzeugen und Geräten des Feuerwehr-Verein Frauenfeld, sowie deren Einsatz zugunsten von Mitgliedern und Nichtmitgliedern.
Fahrzeuge und Geräte des Feuerwehr-Verein Frauenfeld können für spezielle Anlässe wie Hochzeiten, Geburtstage, Ausstellungen, Umzüge etc. ausgeliehen werden.
Die Fahrer der Fahrzeuge des Feuerwehr-Verein Frauenfeld müssen

1. im Minimum

• 3 (drei) Mal pro Jahr mit dem Mowag
• 2 (zwei) Mal pro Jahr mit dem Jeep
je eine Fahrstunde mit einer autorisierten Person besucht haben. Die letzte Fahrstunde darf nicht länger als 3 (drei) Monate zurückliegen

2. Im Besitz der entsprechenden Führerschein-Kategorie sein
3. Mitglied im Feuerwehr-Verein sein.
Wenn eine dieser Bedingungen nicht erfüllt werden kann, muss der Mieter den Fahrer aus dem Fahrer-Pool des Feuerwehr-Verein mieten.

2. Leistungsangebot 

Alle eingenommenen Gelder fliessen der Vereinskasse des Feuerwehr-Verein Frauenfeld zu und werden primär für den Erhalt der Fahrzeuge verwendet. Der Erlös aus der Fahrzeugvermietung wird separat in der Jahresrechnung ausgewiesen.

Rahmenbedingungen:


• Die Route muss spätestens bei der verbindlichen Reservation bekanntgegeben werden.
• Fahrzeugschmuck nach Wunsch: nach Aufwand
• Eine allfällige Sonntagsfahrbewilligung ist durch den Mieter zu organisieren.
• Bussen aller Art werden dem jeweiligen Fahrer berechnet.
• Wird der Mowag mit Fahrer gemietet, ist automatisch eine Hilfsperson des Feuerwehr-Verein im Preis enthalten.
• Fährt der Mieter selbst mit dem Mowag ist er verpflichtet, für die Manöver eine Hilfsperson beizuziehen, die das 18. Altersjahr vollendet hat.
• Die Sondersignalanlage darf nicht eingesetzt werden.
• Mitglieder des Feuerwehr-Verein bezahlen lediglich den Grundtarif.

Anträge sind schriftlich bis drei Wochen vor Gebrauch dem Termin an den

 

Feuerwehr-Verein Frauenfeld
Marktstrasse 4
8500 Frauenfeld

 

oder über unser Kontaktformular zu richten. Der Chef Material und Unterhalt oder der Vorstand entscheidet darüber.

3.Gültigkeit


Diese Ausgabe ersetzt die Richtlinien für die Ausbildung an Fahrzeugen und Geräten des Feuerwehr-Verein Frauenfeld sowie deren Verwendung vom 01.01.2002.
Die vorliegenden Richtlinien sind ab dem 30.09.2021 gültig.

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